Einstellung nur gegen Abtreibungsverpflichtung : Sittenwidrige Gesinnungskontrolle !

CDU Kreisverband lehnt die Forderung der Grünen ab, Ärztinnen nur einzustellen, wenn sie sich zu Abtreibungen verpflichten


Als einen unvertretbaren Eingriff in die Gewissens- und Berufsfreiheit jedes Arztes bezeichnet Roderich Kiesewetter, Bundestagsabgeordneter und CDU Kreisvorsitzender, die Forderung der Grünen, Ärztinnen und Ärzte nur noch dann einzustellen, wenn sie sich zur Durchführung von Abtreibungen verpflichten. Man habe Verständnis für Frauen, die sich in persönlichen Notlagen für eine Abtreibung entschieden und sie bedürften auch des besonderen Schutzes und Fürsorge in dieser belastenden Situation. Aber andererseits Ärztinnen und Ärzte zwangsweise und pauschal zu der Durchführung einer Abtreibung zu zwingen sei sittenwidrig, so Kiesewetter weiter.
Der Chirurg und stellvertretende Kreisvorsitzende Dr. Jens Mayer erklärt zudem, daß keine Ärztin und kein Arzt gezwungen werden könne, Eingriffe gegen seine Überzeugung durchzuführen. Das gelte auch für die weiteren Mitarbeiter im Team, das für jeden operativen Eingriff notwendig sei. Zumal in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe über 80% Frauen arbeiteten – Tendenz steigend – die häufig durch die Durchführung einer geplanten Abtreibung persönlich belasteter seien. Eine Abtreibungsverpflichtung führe daher auch zu einem noch verschärfteren Nachwuchsmangel in der Frauenheilkunde.
„Ärztinnen zu diskriminieren und vom Beruf auszuschließen, die einen solch belastenden Eingriff nicht durchführen wollen, ist Gedankengut, das weder zur demokratischen Gesellschaft noch zu unseren freiheitlichen Werten passt,“ betont Dr. Mayer, der auch stellvertretender Vorsitzender der Kreisärzteschaft ist. Grundsätzlich seien Ärzte in ihrem Handeln eigenverantwortlich und dem Wohl des ihnen anvertrauen Patienten verpflichtet. Ihr Tun und Handeln müssten Sie gegenüber der Gesellschaft und dem eigenen Gewissen vertreten, so Mayer weiter, staatlich angeordnete Eingriffe entmenschlichten die Medizin und seien bisher nur in diktatorischen oder menschenverachtenden Regimen üblich.
Zudem seien Abtreibungen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle geplante Eingriffe, für die es auch weiterhin ausreichend Einrichtungen gebe, in denen der Eingriff durchgeführt wird. Für eine Abtreibung aus dringenden medizinischen Gründen stünden im Notfall ohnehin ausreichende Kapazitäten und eine höhere Bereitschaft zur Verfügung. Kiesewetter und Mayer waren sich einig, daß dieser Vorstoß, der auch von der Bundestagskandidatin der Grünen Ricarda Lang vorgebracht wird, der Sache an sich, den betroffenen Frauen und den Frauenärztinnen einen Bärendienst erweise und kontraproduktiv sei. Er zeige zudem, daß die Grünen leider weiterhin auf staatlich sanktionierte Gesinnungskontrolle und Zwänge setzten, statt persönliche Verantwortung und freiheitliche Grundprinzipien zu achten.

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